Tierschutzpolitik zum Anfassen
Interview mit Elke Herrmann, MdL Sachsen, Bündnis 90/Die Grünen
Viele Tierschutzorganisationen in Deutschland sind darum bemüht, auch seitens der Politik mehr Unterstützung zu erhalten. Es dauerte Jahre, bis allein das Tierschutzgesetz im Jahr 2002 endlich in unser Grundgesetz aufgenommen wurde. Offene Fragen gibt es noch – auch von aktion tier, dessen Vorstandsvorsitzender, Holger Knieling, die Gelegenheit nutzte, um mit Elke Herrmann, Mitglied des Sächsischen Landtags, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Fraktion im Sächsischen Landtag, über tierschutzrelevante Themen zu sprechen.
Ein Interview zwischen Elke Herrmann, MdL Sachsen, Bündnis 90/ Die Grünen und Holger Knieling, Vorstandsvorsitzender von aktion tier

Holger Knieling: Die Fraktion der Grünen im Sächsischen Landtag hat im Herbst vergangenen Jahres einen Gesetzes-entwurf eingereicht, der das Verbands-klagerecht für anerkannte Tierschutz-organisationen (Vereine/Verbände) zum Inhalt hat. Können Sie bitte kurz darstellen, was dieser Gesetzentwurf genau beinhaltet und welches Ziel Sie verfolgen?
Elke Hermann: Seit 2002 steht der Artikel 20a im Grundgesetz und damit ist Tierschutz zum Staatsziel geworden. Ein Klagerecht für Tierschutzverbände ist eine notwendige Konsequenz, wenn wir im deutschen Recht auch einen wirkungsvollen Schutz für Tiere erreichen wollen. Folgende Punkte finden sich im Entwurf: Anerkannte Tierschutzvereine erhalten das Recht, sich bei der Planung von Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften sowie im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren zu äußern sowie eingeholte Stellungnahmen einzusehen.
Darüber hinaus wird diesen Verbänden die Möglichkeit der Verbandsklage eingeräumt. Diese kann sich gegen Genehmigungen, Erlaubnisse und Anordnungen nach Tierschutzgesetz richten und betrifft auch bau- und immissionsschutzrechtliche Vorschriften.
Holger Knieling: Welche Verbesserungen erhoffen Sie sich durch das Verbandsklagerecht für die Tiere? Wäre es bei einer Aufnahme in das sächsische Tierschutzgesetz beispielsweise in Zukunft schwieriger, eine Genehmigung für Tierversuche oder zum Schächten zu bekommen?
Elke Herrmann: Ich halte neben dem Klagerecht erst einmal sehr viel davon, dass die anerkannten Vereine ihren Sachverstand bei der Bewältigung von Tierschutzproblemen z.B. im Genehmigungsverfahren einbringen können und damit auch Anerkennung erfahren. Ich glaube, dass dadurch die Idee des Tierschutzes für die Menschen noch deutlicher wird und sich mehr Menschen in ihrem Alltag auch als Treuhänder der Tiere verstehen werden.
Und im Sinne der beschriebenen Abwägung zwischen Tierschutz und Tiernutzung oder Tierhaltung werden sich die verantwortlichen Behörden stärker bemühen, ihre Entscheidung auch im Sinne des Tierschutzgesetzes gerichtsfest zu machen bzw. erteilte Auflagen durchzusetzen. Ich denke dabei an Auflagen beispielsweise bei der Hundehaltung oder beim Rodeo und nicht nur an Massentierhaltung und Tierversuche. Und natürlich kann diese Abwägung dann auch zum Versagen einer Genehmigung führen. Brauchen wir wirklich alle Tierversuche, die derzeit noch durchgeführt werden? Nein, wir brauchen sie nicht, weil es mittlerweile andere Verfahren gibt.
Holger Knieling: Welche Voraussetzung muss eine Tierschutzorganisation erfüllen, um als anerkannt zu gelten?
Elke Herrmann: Die Voraussetzungen in unserem Gesetzentwurf orientieren sich an den Bedingungen, die auch Naturschutzverbände erfüllen müssen, um im Rahmen des Naturschutzgesetzes Klagebefugnis zu haben. Das Sächsische Sozialministerium spricht einem Verein die Anerkennung aus, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: Der Verein ist laut seiner Satzung den Zielen des Tierschutzes verpflichtet, ist mindestens sachsenweit tätig und hat seit mindestens drei Jahren Erfahrungen in der satzungsgemäßen Arbeit zur Förderung des Tierschutzes. Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt und alle Menschen, die die Ziele des Vereins unterstützen wollen, können auch Mitglied werden. Der Verein kann seine Aufgaben sachgerecht wahrnehmen. In Anbetracht dieser engen Auswahlkriterien für die Anerkennung mitwirkungs-und klagebefugter Vereine besteht nicht die Gefahr einer Prozessflut, sondern vielmehr die berechtigte Hoffnung, den Sachverstand einiger besonders kompetenter Vereine in Verwaltungsverfahren und Rechtssprechung einfließen zu lassen. Dort, wo Verwaltungsfachleute und Juristen in Tierschutzfragen derzeit weitestgehend sich selbst überlassen sind, besteht durchaus auch Interesse an der entsprechenden Einbeziehung qualifizierter Berater.
Holger Knieling: Wie schätzen Sie die Chance ein, eine Mehrheit für den Gesetzentwurf der Grünen zu erhalten?
Elke Herrmann: Angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Sächsischen Landtag wird es schwierig sein im ersten Anlauf das Ziel Verbandsklagerecht zu erreichen. Auch im Koalitionsvertrag von CDU und SPD kommt dieser Punkt nicht vor. Aber die Diskussion zum Gesetzentwurf und auch die öffentliche Anhörung bringen doch Bewegung in die Debatte. Und unsere Zusammenarbeit mit den Tierschutzvereinen jetzt zum Gesetzentwurf klappt einfach gut. Ich bin überzeugt, dass wir ein Verbandsklagerecht erreichen werden – vielleicht nicht diesmal, aber wir werden das Ziel auch in der nächsten Legislatur weiter verfolgen.
Holger Knieling: Fernziel ist für Sie doch sicherlich, dass das Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen durch Bundesgesetz geregelt und in das Bundestierschutzgesetz (TierSchG) aufgenommen wird. Sind Sie mit Ihrem Entwurf ein Vorreiter oder gab bzw. gibt es derartige Bestrebungen auch in anderen Bundesländern?
Elke Herrmann: Ja klar, ein Bundesgesetz ist die beste Lösung. Aber auch im Bereich des Naturschutzes gab es landesrechtliche Klagemöglichkeiten bevor dies auf Bundesebene geregelt wurde. Deshalb macht es durchaus Sinn und ist auch rechtlich möglich, dass die Länder hier Vorreiter sind. Bremen hat am 6. Oktober 2007 die Tierschutzverbandsklage als Feststellungsklage als bisher einziges Bundesland eingeführt. Unser grüner Gesetzentwurf in Sachsen geht über die Feststellungsklage hinaus. In einigen anderen Bundesländern wurden Gesetzentwürfe der bündnisgrünen Landtagsfraktionen abgelehnt. Rheinland-Pfalz will inzwischen die Umsetzung der Verbandsklage prüfen. In Berlin und Schleswig-Holstein befinden sich die Anträge von Bündnis 90/Die Grünen noch im parlamentarischen Verfahren.
Holger Knieling: Sie setzen sich für die Rechte der Tiere ein, sind also sicher tierlieb. Haben Sie denn auch selbst Tiere?
Elke Herrmann: Ja, zu unserer Familie gehören auch Tiere. Wir haben einen Hund, einen kaukasischen Schäferhund, der uns mit ca. einem halben Jahr zugelaufen ist, und dessen Besitzer nicht ermittelt werden konnten. Mit ihr hatten wir uns jede Menge Arbeit zugemutet, was uns aber nicht gleich bewusst war. Ein halbes Jahr waren wir jeden Samstag auf dem Hundeplatz. Heute besteht auf beiden Seiten großes Vertrauen. Sie lebt mit uns im Haus und verträgt sich mittlerweile auch mit unseren vier Katzen und die wiederum auch mit ihr. Na also, es geht doch, sage ich mir da. Es gibt fast keine hoffnungslosen Fälle auf Seiten der Tiere.
Holger Knieling: Frau Herrmann, wir bedanken uns sehr für dieses Gespräch.